Durch die Hausbesuche ist es möglich, eine individuelle Begleitung jeder Familie einzurichten.
Die Anzahl der Besuche, die Dauer und Themenschwerpunkte richten sich nach ihren Bedürfnissen und Befinden und nach ihrem Baby. Sie reichen über das Stillen, Flaschennahrung, die Entwicklung des Kindes bis hin zu ersten leichten Rückbildungsübungen für die Wöchnerin.
Per Gesetz kann Hebammenhilfe bis zu 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Bei schweren Still- oder Fütterungsproblemen oder Problemen in der Entwicklung des Säuglings (z. B. nach Frühgeburt) können Kinderärzte und/oder Gynäkologen ein Rezept für weitere Hebammenbetreuung ausstellen.
Ja! Bei Still- und/oder Fütterungsproblemen werden noch bis zu 8 Besuche innerhalb der ersten 9 Lebensmonate durch die Krankenkasse bezahlt.
Auch Frauen, die ihre Kinder verloren haben, haben Anrecht auf Hebammenhilfe. In dieser sehr schwierigen Zeit ist es für verwaiste Eltern nicht immer leicht, Menschen zu treffen, die ihre Trauer und Verzweiflung verstehen und ihnen mit einem offenen Herzen begegnen. Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, Frauen und Paare in dieser Zeit zu begleiten.